Die PIRATEN Berlin sehen keine Notwendigkeit zur Änderung des THF-Gesetzes, um Flüchtlinge kurzfristig in Notunterkünften unterbringen zu können. Zum einen ist das 240.000 qm große Vorfeld des Flughafens für die geplanten Traglufthallen nebst sanitären Einrichtungen weitaus besser geeignet, als der durch das Gesetz geschützte Wiesenring. Zum anderen lässt §7 Absatz (1) des THF-Gesetzes genügend Spielraum, um in Verbindung mit dem ASOG die benötigte Sondererlaubnis auch für den Wiesenring zu erteilen.

Wenn der Senat eine Änderung des THF-Gesetzes plant, hat das nichts mit der Unterbringung von Flüchtlingen zu tun. Es handelt sich eindeutig um die Absicht, nach Ende der Flüchtlingsunterbringung eine Neuauflage des Masterplans für die Bebauung des THF zu ermöglichen. Dieses Vorgehen verzögert nur den Aufbau der temporären Unterkünfte und somit die Unterbringung der wartenden Flüchtlinge.

Die PIRATEN Berlin fordern hiermit den Senat auf, umgehend mit dem Aufbau der Notunterkünfte für die Flüchtlinge zu beginnen, und nicht auf deren Rücken zu versuchen, Parteiinteressen durchzusetzen.

Für die Errichtung angemessener Unterkünfte für Wohnungslose und Flüchtlinge wurden dem Senat von den Bezirken bereits im Frühjahr 60 Grundstücke zur Verfügung gestellt. Nach Angaben des Finanzsenators sollen bereits im März 2016 die ersten Gebäude bezugsfertig sein. Wir PIRATEN fordern, die bereits begonnenen Planungen umgehend voranzutreiben.

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