Der BVV-Fraktion der Piratenpartei wurden neue Informationen bezüglich der möglichen zukünftigen Besetzung des Bezirksamtes zugetragen, die diese mit der Öffentlichkeit und mit allen Fraktionen diskutieren und teilen möchte. Hierzu wurde ein Brief an die Fraktionen in der BVV geschrieben, der auch im Blog veröffentlicht wurde (hier).

Bei einer Verteilung der Stadtratssitze gibt das Gesetz zwei Regeln vor, einmal inhaltlich die Beachtung des Stärkeverhältnisses und zweitens methodisch die Anwendung des Verteilungsverfahrens von d’Hondt. Hierbei wiegt die inhaltliche Vorgabe stärker als die methodische.

„Ergeben sich nach einer Wahl außerordentliche Mehrheits- und Stärkeverhältnisse in einer BVV mit der Folge, dass sie durch Anwendung des Höchstzahlverfahrens nicht angemessen reproduziert werden können, ist die Bildung des Kollegialorgans (in unserem Fall das Bezirksamt) durch ein anderes demokratisches Auswahlprinzip zulässig“, äußerte sich Herr Ottenberg ein langjähriger BVV-Büro-Leiter und Experte für Bezirksverwaltungsrecht zu diesem Thema.

Nun ergibt die Anwendung des d’Hondt-Verfahrens im aktuellen Fall eine grobe Verzerrung des Stärkeverhältnisses, so dass die Frage im Raum steht, ob die Anwendung des d´Hondt-Verfahrens zur Zuweisung der Stadträte in der aktuellen Legislatur angemessen wäre oder ein anderes Verteilungsverfahren in Erwägung gezogen werden sollte.

Das Bezirksamt besteht aus 5 Bezirksstadträten, einer davon ist gleichzeitig der Bezirksbürgermeister. Jeder Platz stellt also 20% der insgesamt zu vergebenden Plätze dar. Bei einer Anwendung von d’Hondt wäre die Sitzverteilung drei Vertreter der Grünen zu je ein Vertreter der SPD und der Linken. Diese bedeutet, dass die Fraktion B90/Grüne 60% des Bezirksamts stellen würde, obwohl sie nur 22 von 51 Sitzen in der BVV besetzen (also ca. 43%). Die Fraktion der Grünen erhält fast 50% mehr Anteil an Sitzen im Bezirksamt als ihr zufallen würde, wenn das Verhältnis der Sitzverteilung in der BVV auf das Bezirksamt übertragen würde. Dieses würde zu einer Mehrheit für die Grünen im Bezirksamt führen, die im Plenum nicht besteht. Somit stellt sich die Frage, ob eine Abweichung vom d’Hondt-Verfahren und die Anwendung von z.B. Hare-Niemeyer gerechtfertigt wäre.

Der Piratenfraktion ist bekannt, dass bei dieser Sichtweise und der Berechnung nach Hare-Niemeyer die Fraktion der Grünen das Vorschlagsrecht für einen Bezirksstadtrat verlieren würde und es in diesem Fall an die Piraten gehen würde.

Diesen Umstand werden wir am nächsten Mittwoch im Geschäftsordnungsausschuss der BVV mit den anderen Fraktionen diskutieren.

In der zweiten Fraktionssitzung der Piraten Friedrichshain-Kreuzberg wurden zusätzlich zu den Gesprächen über die Verteilung der Sitze im Bezirksamt folgende Tagesordnungspunkte behandelt:
Ralf Gerlich wurde zum Vertreter der Piraten im Geschäftsordnungsausschuss gewählt.
Felix Just wird zum Vertreter der Fraktion im Ältestenrat gewählt. Michael Herbst übernimmt die Vertretung.

Zur Zeit sind Gespräche zwischen der Fraktion „Die Linke“ und der Piratenpartei bezüglich der Ausgestaltung einer privilegierten Partnerschaft mit einem gemeinsamen Stadtrat der Fraktionen von Piratenpartei und „Die Linke“. Mit dem Kandidaten der Linken, Herrn Mildner-Spindler und beiden Fraktionen soll entsprechend eine schriftliche Vereinbarung erarbeitet werden. Diese Verhandlungen ergaben sich um dem Umstand gerecht zu werden, dass den Piraten zwar mehr Wählerstimmen zugefallen sind als der Linken, aufgrund der bisherigen Berechnung und der kürzeren Liste das Vorschlagsrecht für einen Stadtrat an „Die Linke“ fällt, die Piraten jedoch kein Vorschlagsrecht erhalten.

Das nächste gemeinsame Treffen beider Fraktionen ist am Freitag, dem 04. November. um 17.30 Uhr bei der Partei „Die Linke“.

Jessica Zinn i.A. der Fraktion
Fraktionssprecherin der BVV-Fraktion der Piratenpartei Friedrichshain-Kreuzberg

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